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Startseite Sozialversicherung Jahreswechsel 2026/2027: Änderungen für Arbeitgeber Informationen zum Jahreswechsel: Beiträge und Rechengrößen Zu welchem Zeitpunkt sind die Beiträge fällig?
Zu welchem Zeitpunkt sind die Beiträge fällig? Die Beiträge sind immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Der Bankarbeitstag richtet sich nach dem Sitz der Krankenkasse. In unserer Übersicht finden Sie alle Termine auf einen Blick.
Schnellzugriff Fälligkeitstermine 2027 Fälligkeitstermine 2026 Beratungsblatt Beitragsnachweis
Der digitale Kalender von TK-Lex bietet Ihnen die Möglichkeit, Termine in Ihren Kalender zu exportieren.
Fälligkeiten 2027BeitragsnachweiseWichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der TK eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen. 
Für den MonatBeitragsnachweis fällig am
Januar25.01.2027
Februar22.02.2027
März23.03.2027
April26.04.2027
Mai25.05.2027
Juni24.06.2027
Juli26.07.2027
August25.08.2027
September24.09.2027
Oktober25.10.2027
November24.11.2027
Dezember 23.12.2027
SozialversicherungsbeiträgeDie Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird.
Für den MonatSV-Beiträge fällig am
Januar27.01.2027
Februar24.02.2027
März25.03.2027
April28.04.2027
Mai27.05.2027
Juni28.06.2027
Juli28.07.2027
August27.08.2027
September28.09.2027
Oktober27.10.2027
November26.11.2027
Dezember 28.12.2027
Fälligkeiten 2026BeitragsnachweiseWichtig: Die Beitragsnachweise müssen bereits um 0:00 Uhr am Fälligkeitstag vorliegen. Das heißt, sie müssen spätestens am Tag davor bis 24 Uhr bei der TK eingehen, damit sie rechtzeitig zur Fälligkeit vorliegen. 
Für den MonatBeitragsnachweis fällig am
November24.11.2026
Dezember 22.12.2026
SozialversicherungsbeiträgeDie Gesamtsozialversicherungsbeiträge werden immer am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird.
Für den MonatSV-Beiträge fällig am
November26.11.2026
Dezember 28.12.2026
Hinweis zu den Bankarbeitstagen: Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind keine banküblichen Arbeitstage. Da es je nach Bundesland unterschiedliche Feiertage gibt, können die Termine von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Maßgebend ist hierbei der Sitz der Krankenkasse, im Fall der TK also Hamburg.Der 24. und der 31. Dezember sind keine Bankarbeitstage . Überweisungen an die TK: Empfängernamen richtig angebenSeit Oktober 2025 gelten gesetzliche Regelungen, nach denen die Banken einen Namensabgleich im elektronischen Zahlungsverkehr durchführen müssen. So sollen Überweisungen sicherer werden. Hinweise für Ihre Beitragsüberweisungen an die TKDie TK führt verschiedene Konten bei unterschiedlichen Banken. Wenn Sie eines dieser Konten für eine Überweisung an uns verwenden, lautet der Empfängername immer "Techniker Krankenkasse". Bitte geben Sie diesen Namen an und nicht etwa "TK" oder "Die Techniker".
Unser Tipp: Im TK-Firmenkunden-Newsletter weisen wir Sie immer rechtzeitig auf die nächsten Fälligkeitstermine hin.
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