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Startseite Sozialversicherung Jahreswechsel 2026/2027: Änderungen für Arbeitgeber Informationen zum Jahreswechsel: Was noch wichtig ist Bezugsdauer bei Kurzarbeitergeld - was gilt ab 2027?
Bezugsdauer bei Kurzarbeitergeld - was gilt ab 2027? Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wurde bis Ende 2026 auf maximal 24 Monate verlängert. Diese Regelung läuft nun zum 1. Januar 2027 aus.
Welche Bezugsdauer ist gesetzlich festgelegt?Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beträgt regulär maximal 12 Monate. Durch Rechtsverordnung kann die Bundesregierung diese Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängern, wenn außergewöhnliche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt vorliegen.Welche abweichende Bezugsdauer gilt 2026?Mit der "Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld" (4. KugBeV im Bundesgesetzblatt) wurde festgelegt, dass die Dauer wie schon im Jahr 2025 verdoppelt wurde. Kurzarbeitergeld kann also noch bis zum 31. Dezember 2026 für maximal 24 Monate bezogen werden. Welche Bezugsdauer gilt ab 2027?Ab 1. Januar 2027 gilt dann wieder die gesetzliche Bezugsdauer von 12 Monaten, sofern keine neue Verordnung beschlossen wird. Das gilt auch für Betriebe, die bis Ende 2026 noch nicht die maximale Bezugsdauer von 24 Monaten ausgeschöpft haben.Frist berechnen: Wann beginnt eine Bezugsdauer?Die Bezugsdauer beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den der Arbeitgeber in einem Betrieb Kurzarbeitergeld zahlt.Bei einer Unterbrechung von 3 oder mehr Kalendermonaten beginnt grundsätzlich eine neue Bezugsdauer, d. h. der Arbeitsausfall muss auch erneut angezeigt werden.Kurzarbeit anmelden und Kurzarbeitergeld beziehen - wo gibt es weitere Infos?Mehr zur Sozialversicherung bei Kurzarbeit finden Sie in unserer Fragensammlung .Bei der Bundesagentur für Arbeit finden Sie häufige Fragen und Antworten rund um das Kurzarbeitergeld sowie alles Wichtige zu Anzeige, Antrag und Berechnung.Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt eine Frage-Antwort-Sammlung zu Kurzarbeit und Qualifizierung bereit.
TK-Lex; Arbeitsagentur
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