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Startseite Sozialversicherung Meldeverfahren DTA EEL: Datenaustausch Entgeltersatzleistungen
Datenaustausch EEL
Häufige Fragen
Dies erfragen Sie nur dann beim Sozialversicherungsträger, wenn Sie damit eine Überzahlung von Arbeitsentgelt vermeiden oder eine Meldung zur Sozialversicherung erstellen wollen. Für die Anfrage nutzen Sie den Datenaustausch Entgeltersatzleistung (DTA EEL) mit dem Abgabegrund 42.
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Damit Sie für Ihren gesetzlich versicherten Arbeitnehmer über den Datenaustausch Entgeltersatzleistung (DTA EEL) eine Vorerkrankungsanfrage bei der Krankenkasse stellen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die Sie weiter unten finden. Per Telefon dürfen wir Ihnen keine Auskünfte zu Vorerkrankungen geben.
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Für den Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) nutzen Sie bitte immer die aktuellste Version. Wichtige Informationen zum DTA EEL finden Sie, wenn Sie auf den Link im Kasten klicken.
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Sind Ihre gesetzlich versicherten Beschäftigten arbeitsunfähig krank, können Sie die Vorerkrankungsanfrage über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal bei der Krankenkasse auf elektronischem Weg stellen. Der "ABGABEGRUND" ist "41". Die Rückmeldung der Krankenkasse erhalten Sie ebenfalls elektronisch.
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Als Arbeitgeber senden Sie die Datensätze über Ihr Gehaltsabrechnungsprogramm an die sogenannte Datenannahmestelle. Diese leitet die Meldungen an die jeweilige Krankenkasse weiter.
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Sie können inhaltlich fehlerhafte oder abgelehnte Datensätze stornieren. Dafür erstellen Sie den bereits übermittelten Datensatz neu und fügen das Stornierungsmerkmal "Stornierung einer bereits abgegebenen Mitteilung" hinzu. 
Wenn eine Meldung nicht ankommt, kann das mehrere Gründe haben: Zum Beispiel ist sie bei der Datenannahmestelle nicht eingegangen oder sie wurde dort aufgrund von Mängeln abgelehnt. In dem Fall können Sie die Meldung korrigieren und erneut übermitteln.
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Nein, das geht nicht mehr. Die Meldungen zu den Entgeltersatzleistungen müssen auf elektronischem Weg über das Verfahren "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen" (DTA EEL) übermittelt werden. Nutzen Sie dafür Ihr Gehaltsabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.
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Als Arbeitgeber können Sie übermitteln: die Verdienstbescheinigung zur Berechnung von Entgeltersatzleistungen und die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen. Anfordern können Sie: Infos über Vorerkrankungszeiten und die Höhe sowie das Ende der Entgeltersatzleistungen.
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Ja. Die Datenannahmestelle schickt Ihnen eine Eingangsbestätigung, wenn sie Ihre Daten angenommen hat. Für die Ersatzkassen ist dies der vdek (Verband der Ersatzkassen). Über den Kommunikationsserver erhalten Sie außerdem eine Verarbeitungsbestätigung mit dem Ergebnis der Plausibilitätsprüfung. 
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Sobald wir die Höhe der Entgeltersatzleistung berechnet haben, teilen wir Ihnen diese per Datensatz mit. Wenn Sie während des Bezugs der Entgeltersatzleistung Arbeitsentgelt weiterzahlen, können Sie anhand dieser Angaben die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts ermitteln und uns per Datenaustausch melden.
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Schicken Sie die Meldung ab, sobald Sie erkennen, dass eine Entgeltersatzleistung eintreten wird oder sobald die TK (oder ein anderer Sozialversicherungsträger) Sie dazu auffordert. 
Damit die Entgeltbescheinigung eindeutig zugeordnet werden kann, müssen Sie in jedem Fall auch Ihre Betriebsnummer als Arbeitgeber, die Betriebsnummer der jeweiligen Krankenkasse und die Rentenversicherungsnummer der Beschäftigten angeben.
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Wenn ein Datensatz bei der Fehlerprüfung durch die Datenannahmestelle abgewiesen wurde, erreicht er die TK gar nicht. Der abgewiesene Datensatz enthält einen Fehlercode und Fehlertext. Bei Fragen dazu können sich Arbeitgeber an den Support der TK wenden. Die Telefonnummer finden Sie unten im Text.
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