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Startseite Sozialversicherung Meldeverfahren Allgemeine Fragen zu den Meldeverfahren Beitragsnachweise: Wegfall der Rechtskreistrennung ab 2026
Beitragsnachweise: Wegfall der Rechtskreistrennung ab 2026 Auch für Beitragsnachweise entfällt ab 2026 die Rechtskreistrennung. Hier finden Sie, was Sie dann beachten müssen.
Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Angabe des Rechtskreises in den Beitragsnachweisen komplett. Das gilt auch für Beitragszeiten vor dem 1. Januar 2026. Was bedeutet das für Arbeitgeber?Beitragsnachweise zusammenlegenWenn Sie bisher mehr als einen Beitragsnachweis wegen zwei Rechtskreisen erstellt haben (OST und WEST), dürfen Sie ab 2026 nur noch einen Beitragsnachweis mit den Gesamtbeiträgen übermittelnOst- oder West-Konto verwendenEine getrennte Abrechnung (Zahlungsart und Bankverbindung) von Ost- und West-Beträgen entfällt ab dem 1. Januar 2026. Hinweis: Wenn Sie davon betroffen sind und sich bis Ende Dezember 2025 nicht bei uns gemeldet haben, werden wir vorrangig die Zahlungsart und Bankverbindung der West-Konten nutzen.Verfahrensbeschreibung nachlesenDie aktuelle Verfahrensbeschreibung finden Sie hier:Gemeinsame Grundsätze Beitragsnachweis Arbeitgeber ab 2026
TK
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