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Maschinelle Datenübermittlung
Häufige Fragen
Damit Arbeitgeber die Daten nicht mehr per Hand oder in Papierform an die Sozialversicherung schicken müssen, haben die Spitzenverbände verbindliche Regelungen für eine elektronische Datenübermittlung getroffen. Diese wurden in den gemeinsamen Grundsätzen zur Datenübermittlung festgehalten.
Vollständige Antwort
Sie finden die Gemeinsamen Grundsätze für die Übermittlung der Beitragsnachweise auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes. Dort können Sie auch die Datensatzbeschreibung mit Fehlerkatalog herunterladen.
Vollständige Antwort
Die maschinelle Datenübermittlung funktioniert arbeitgeberseitig im Abrufverfahren: Die Rückmeldungen der Krankenkassen müssen von den Arbeitgebern spätestens alle sieben Tage abgerufen werden. Ansonsten gehen die Daten verloren.
Arbeitnehmer und bestimmte Selbstständige aus besonderen Berufen - zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater sowie manche Architekten und Ingenieure - sind Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks. Für sie gelten bei der Meldung der Daten besondere Regeln.
Vollständige Antwort
Entgeltabrechnungsprogramme müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit sie für die Meldungen zur Sozialversicherung genutzt werden können. Die ITSG führt die Systemprüfung der Entgeltabrechnungssoftware im Auftrag des GKV-Spitzenverbands durch und zertifiziert sie.
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Aktuelles
Datenaustausch: So melden und ändern Sie Ihr Arbeitgeberkonto
Über das DEÜV-Meldeverfahren richten Sie Ihr Arbeitgeberkonto ein. Auch Änderungen geben Sie über den Datenaustausch an. Wie es geht, finden Sie hier.
Neuregelung: Krankenkassen dürfen fehlerhafte Meldungen selbst korrigieren - unter bestimmten Voraussetzungen
Vertippt, Zahlendreher, Missverständnis - und dann ist die Meldung schon unterwegs: In der Hektik des Alltags können immer wieder mal Fehler durchrutschen. In bestimmten Fällen dürfen Krankenkassen nun selbst korrigieren, müssen sich dafür aber an die betroffenen Beschäftigten wenden. Wir fassen zusammen, was bei der Korrektur von Meldungen neu geregelt wurde.
Bestandsprüfungsverfahren: Keine Korrektur von Meldungen mehr möglich
Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz änderte sich zum 1. Januar 2023 das Bestandsprüfungsverfahren. Welche Folgen hat dies für fehlerhafte Meldungen?
Oft gefragt: Wie lange dauern DEÜV-Meldungen, bis sie ankommen?
Wir erhalten häufig Anfragen von Arbeitgebern, die wissen wollen, wie lange die Übermittlung einer Meldung dauert oder warum eine Meldung noch nicht angekommen ist. Haben Sie sich das auch schon mal gefragt? Hier kommt die Antwort.
DSBD-Meldeverfahren: Initialmeldung 2025 erneut abgeben
Das Register für Unternehmensbasisdaten führt Betriebsnummer, Unternehmensnummer und Wirtschafts-ID zusammen. Dafür waren schon Anfang 2024 Initialmeldungen der Arbeitgeber nötig. 2025 müssen die Meldungen erneut abgegeben werden.
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