Im Zahlstellenmeldeverfahren meldet die Zahlstelle der Krankenkasse, die für den Versorgungsempfänger zuständig ist, die erstmalige Bewilligung, jede Veränderung sowie die Beendigung eines Versorgungsbezugs.
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Mit der Zahlstellennummer können Arbeitgeber als Zahlstellen eindeutig elektronisch identifiziert werden. Es ist also eine zusätzliche Ordnungsnummer neben der Betriebsnummer.
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Eine Zahlstellennummer beantragen Sie elektronisch über eine zugelassene Entgeltabrechnungs-Software oder eine Ausfüllhilfe wie das SV-Meldeportal. Die Zahlstellennummern werden für alle Krankenkassen von der ITSG vergeben.
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Beratungsblatt Zahlstellenmeldeverfahren
Das Thema Versorgungsbezüge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dadurch werden viele Unternehmen (auch kleinere) zur Zahlstelle. Mit der Funktion als Zahlstelle müssen Sie einige Pflichten und besondere Regelungen beachten. Wir zeigen Ihnen, was für Sie als Arbeitgeber dabei wichtig ist und wie das Verfahren funktioniert.
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Grundsätze zum Zahlstellen-Meldeverfahren
Die Gemeinsamen Grundsätze des GKV-Spitzenverbands können Sie auf der Internetseite zum Datenaustausch herunterladen. Dort finden Sie auch einen FAQ-Katalog und eine Verfahrensbeschreibung zum Zahlstellenmeldeverfahren.
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