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Startseite Sozialversicherung Rentner beschäftigen Beschäftigung von Rentnern und älteren Mitarbeitenden Ab welchem Alter können meine Mitarbeitenden in Rente gehen?
Ab welchem Alter können meine Mitarbeitenden in Rente gehen? Beschäftigte ab dem Jahrgang 1964 erreichen ihre Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Das bedeutet: Diese Personen können mit 67 ohne finanzielle Verluste in Rente gehen. Für alle Jahrgänge davor wurde das Renteneintrittsalter schrittweise ab 65 angehoben. Was das konkret bedeutet, sehen Sie in unserer Tabelle.
Praxistipp: Rechner der DRVMöchten Sie herausfinden, wann Ihre Beschäftigten in Rente gehen können? Oder welche Abschläge auf die Person zukommt, wenn sie früher in Rente gehen möchte? Dann hilft Ihnen der praktische Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung.
Was gilt für Jahrgänge ab 1964?Wer ab 1964 geboren wurde, kann mit 67 Jahren in Rente gehen. Das bedeutet: Mit 67 Jahren erreichen Ihre Beschäftigten die Regelaltersgrenze und können abschlagsfrei in Rente gehen. Für den 1964 ist es also ab dem 67. Geburtstag im Jahr 2031 so weit.  
Entscheidend ist immer die Grenze von 67 Jahren:
JahrgangRegelaltersgrenze(abschlagfrei)Rentenbeginn
1964672031
1965672032
+ 1 Jahr67+ 1 Jahr
Was gilt für alle Jahrgänge vor 1964? Für alle Jahrgänge, die vor 1947 geboren wurden gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Für alle Personen, die ab 1947 geboren wurden, erhöht sich allerdings das Renteneintrittsalter. Und zwar zunächst pro Jahr um einen Monat. In unserer Tabelle sehen Sie die weitere Steigerung der davon betroffenen Jahrgänge 1947 bis 1963.
Wann können die Jahrgänge 1947 bis 1963 abschlagsfrei in Rente gehen?
Jahrgang
 
Regelaltersgrenze(abschlagfrei)Rentenbeginn
bis 194665
 
194765 + 1 Monat
 
02/2012 bis 01/2013
 
194865 + 2 Monate
 
03/2013 bis 02/2014
 
194965 + 3 Monate
 
04/2014 bis 03/2015
 
195065 + 4 Monate
 
05/2015 bis 04/2016
 
195165 + 5 Monate
 
06/2016 bis 05/2017
 
195265 + 6 Monate
 
07/2017 bis 06/2018
 
195365 + 7 Monate
 
08/2018 bis 07/2019
 
195465 + 8 Monate
 
09/2019 bis 08/2020
 
195565 + 9 Monate
 
10/2020 bis 09/2021
 
195665 + 10 Monate
 
11/2021 bis 10/2022
 
195765 + 11 Monate
 
12/2022 bis 11/2023
 
195866 Jahre01/2024 bis 12/2024
195966 + 2 Monate
 
03/2025 bis 02/2026
 
196066 + 4 Monate
 
05/2026 bis 04/2027
 
196166 + 6 Monate
 
07/2027 bis 06/2028
 
196266 + 8 Monate
 
09/2028 bis 08/2029
 
196366 + 10 Monate
 
11/2029 bis 10/2030
 
Was gilt bei 35 oder 45 Beitragsjahren? Für alle Beschäftigten, die im Laufe ihres Arbeitslebens insgesamt 35 oder sogar 45 Jahre lang rentenversichert waren, gelten beim Rentenbeginn besondere Regelungen. Für diese sogenannten langjährig ( 35 Jahre ) oder besonders langjährig ( 45 Jahre ) Versicherten kann der Zeitpunkt für den Rentenbeginn bereits vor der Regelaltersrente liegen.Mehr zu den Voraussetzungen dieser beiden Rentenarten und Beispiele für die anrechenbaren Zeiten finden Sie bei der DRV.Mehr InfosAusführliche Infos zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Rentenarten und alle Schlüssel für Ihre Meldungen finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentner:innen ( PDF, 420 kB) .
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