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Startseite Sozialversicherung Rentner beschäftigen Beschäftigung von Rentnern und älteren Mitarbeitenden Fallen für beschäftigte Pensionäre SV-Beiträge an?
Fallen für beschäftigte Pensionäre SV-Beiträge an? Beamte im Ruhestand, die bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben, sind in einer nebenher ausgeübten Beschäftigung krankenversicherungsfrei.
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KrankenversicherungPensionäre, die nebenher beschäftigt sind, sind immer dann krankenversicherungsfrei, wenn sie bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben. Dann muss auch der Arbeitgeber keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.PflegeversicherungIn der Pflegeversicherung gilt: Beschäftigte Pensionäre tragen allein nur den halben Pflegeversicherungsbeitrag. Denn aufgrund der Beihilfe werden ihnen die Leistungen aus der Pflegeversicherung auch nur zur Hälfte gewährt.RentenversicherungDer Beitrag zur Rentenversicherung kann für Pensionäre entfallen. Das ist dann der Fall, wenn sie die Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhalten, weil sie die Altersgrenze erreicht haben. Der Arbeitgeber muss allerdings seinen Anteil an den Beiträgen zahlen.ArbeitslosenversicherungZur Arbeitslosenversicherung müssen auch Beamte im Ruhestand ihren Beitrag leisten. Diese Pflicht endet wie bei anderen Beschäftigten, wenn sie die Altersgrenze erreichen. Dann fällt nur noch der Arbeitgeberanteil an.Weitere Informationen zur Beschäftigung von Rentnern und Pensionären finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentner:innen ( PDF, 420 kB)  und in TK-Lex .
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