Firmenkunden
Kontakt
Startseite TK-Service Ausland A1-Bescheinigung bei Entsendungen Was ist eine A1-Bescheinigung?
Was ist eine A1-Bescheinigung? Mit der A1 weisen Beschäftigte nach, dass sie bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert sind. Dadurch fallen keine doppelten Sozialversicherungsbeiträge an. 
Gut zu wissen: Die A1-Bescheinigung gilt für Dienstreisen innerhalb der EU und des EWR sowie in die Schweiz und nach Großbritannien/Nordirland.  Wie beantragen Sie die A1?Sie als Arbeitgeber stellen den Antrag elektronisch - entweder über eine Entgeltabrechnungssoftware oder über das SV-Meldeportal . Ihr Antrag wird dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger übermittelt.Können Sie nicht nachweisen, dass im Einsatzland eine Sozialversicherungspflicht besteht? Dann greifen für Ihre Beschäftigten grundsätzlich die im Ausland geltenden Rechtsvorschriften ( Territorialitätsprinzip ). Als Arbeitgeber können Sie so z. B. zur zusätzlichen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen herangezogen werden.
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.