Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Frankreich, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Frankreich".

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ  zusammengestellt.

Information für Grenzgänger anlässlich der Coronavirus-Pandemie

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) hat Hinweise für Erwerbstätige veröffentlicht, die vorübergehend ganz oder teilweise im grenzüberschreitenden Homeoffice arbeiten. 

Meldepflichten

Frankreich hat umfangreiche Meldepflichten für ausländische Dienstleister eingeführt. Vor Beginn eines grenzüberschreitenden Einsatzes in Frankreich muss das Unternehmen eine Online-Meldung über die Seite SIPSI vornehmen. Außerdem muss für die Dauer der Entsendung ein Vertreter in Frankreich benannt werden, der die Verbindung zu den Kontrollbeamten gewährleistet. Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit Bußgeldern geahndet. 

Betriebe, die regelmäßig in Frankreich tätig sind, können bei der regionalen Aufsichtsbehörde für bis zu ein Jahr lang die Einhaltung aller Verpflichtungen vereinbaren und damit den Aufwand einzelner Meldungen reduzieren. 

Sind Mitarbeiter zum Beispiel auf Messen im Auftrag des Unternehmens in Frankreich unterwegs, entfallen die Meldepflicht sowie die Pflicht zur Benennung eines Vertreters in Frankreich.

Für Firmen, die regelmäßig nach Frankreich entsenden, hat Germany Trade and Invest (GTAI) ein überarbeitetes Dossier "Dienstleistungen erbringen in Frankreich" veröffentlicht. Ob Registrierung, Arbeitsverträge, Aufbewahrungspflichten oder Sanktionen: Im Bericht hat GTAI alle wichtigen Informationen zusammengetragen, die Unternehmen insbesondere bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich helfen können.

Die französische Regierung informiert deutsche Arbeitgeber in einem umfangreichen Frage- und Antworten-Katalog in deutscher Sprache.

Reise- und Sicherheitsinformationen

Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.