Kontakt

Einreise und Visum

EU-Bürger:innen können visumfrei nach Frankreich einreisen und dort arbeiten - dank Freizügigkeit im Schengen-Raum. 

Für kurze Entsendungen (bis 90 Tage) sind keine zusätzlichen Einreiseformalitäten notwendig. Bei längeren Aufenthalten oder bei Entsendungen von Drittstaatsangehörigen brauchen Ihre Mitarbeitenden ein Schengen-Visum oder einen Aufenthaltstitel.

Mehr Infos sowie den Antrag finden Sie auf der Seite der französischen Behörde.

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.

Beantragen Sie vorab  die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen

Grenzgänger:innen beantragen die A1 elektronisch - Papier- oder PDF-Anträge sind nicht mehr möglich.

Seit Januar 2025 gelten dazu ergänzende Regelungen. Mehr Infos finden Sie in unserem Artikel Wie beantragen Sie oder Ihre Grenzgänger:innen eine A1-Bescheinigung?

Home-Office für Grenzgänger:innen

Das Rahmenübereinkommen seit 1. Juli 2023 regelt Home-Office-Fälle für Grenzgänger:innen. 

Prüfen Sie den Anteil der Arbeitszeit im Wohnland. Bei einem Anteil unter 50 Prozent beantragen Sie zusätzlich zur A1-Bescheinigung eine Ausnahmevereinbarung zur Tele-Arbeit bei der DVKA.

Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:

TK-Service Ausland

Home-Office/Tele-Arbeit im europäischen Ausland: Was gilt für die Sozialversicherung von Grenzgänger:innen?

Meldepflichten

Ausländische Dienstleister müssen sich vor dem Einsatzbeginn über das SIPSI-Portal registrieren - u. a. mit Angaben zum Unternehmen, zu den Kontakt, zur Tätigkeit und Vergütung. 

Gut zu wissen: Bei regelmäßigen Entsendungen kann eine Vereinbarung mit der regionalen Aufsichtsbehörde für bis zu ein Jahr die Einhaltung aller Verpflichtungen vereinbaren und damit den Aufwand einzelner Meldungen reduzieren. 

Mehr Infos

Die französische Regierung informiert deutsche Arbeitgeber in einem umfangreichen Frage- und Antworten-Katalog in deutscher Sprache.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.