Frankreich
Entsenden Sie Mitarbeitende nach Frankreich? Erfahren Sie alles Wichtige zu A1-Bescheinigungen, Meldepflichten über SIPSI und praktischen Tipps für EU-Beschäftigte - inklusive aktueller Reisehinweise.
Einreise und Visum
EU-Bürger:innen können visumfrei nach Frankreich einreisen und dort arbeiten - dank Freizügigkeit im Schengen-Raum.
Für kurze Entsendungen (bis 90 Tage) sind keine zusätzlichen Einreiseformalitäten notwendig. Bei längeren Aufenthalten oder bei Entsendungen von Drittstaatsangehörigen brauchen Ihre Mitarbeitenden ein Schengen-Visum oder einen Aufenthaltstitel.
Mehr Infos sowie den Antrag finden Sie auf der Seite der französischen Behörde.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Meldepflichten
Ausländische Dienstleister müssen sich vor dem Einsatzbeginn über das SIPSI-Portal registrieren - u. a. mit Angaben zum Unternehmen, zu den Kontakt, zur Tätigkeit und Vergütung.
Gut zu wissen: Bei regelmäßigen Entsendungen kann eine Vereinbarung mit der regionalen Aufsichtsbehörde für bis zu ein Jahr die Einhaltung aller Verpflichtungen vereinbaren und damit den Aufwand einzelner Meldungen reduzieren.
Sie entsenden für Bau- und Montagearbeiten nach Frankreich?
Dann ist die Carte BTP (Carte professionnelle pour lutter contre le travail illégal) ein Muss für Ihre Mitarbeitenden. Dies ist ein Berufsausweis, den entsendete Beschäftigte auf der Baustelle mit sich führen müssen. Das betrifft vor allem Unternehmen, die im Bereich Hoch- und Tiefbau sowie Ausbau und Innenausbau tätig sind.
So beantragen Sie die Carte BTP
Für den Antrag der Carte BTP sind Sie als Arbeitgeber zuständig. Sie müssen Ihre Arbeitskräfte bei dem französischen Meldeportal SIPSI anmelden. Erst nach der Anmeldung können Sie die Karte beantragen. Dafür nutzen Sie die Online-Plattform der Union des caisses de France Congés Intempéries BTP.
Was ist noch wichtig zu wissen?
Gültigkeitsdauer
Die Carte BTP ist 5 Jahre gültig. Das gilt für alle Karten, die seit dem 1. April 2024 ausgestellt wurden. Das bedeutet: Sie als Arbeitgeber müssen nicht für jeden Arbeitseinsatz eine neue Karte beantragen.
Erneute Entsendung
Entsenden Sie Mitarbeitende wiederholt, behält die Karte ihre Gültigkeit, wird jedoch zwischen einzelnen Entsendungen deaktiviert. Sie müssen die Carte BTP einfach nur online reaktivieren. Als Arbeitgeber sind Sie außerdem dazu verpflichtet, die Entsendungsmeldung über SIPSI zu aktualisieren.
Arbeitgeberwechsel
Die Karte ist für mehrere Arbeitgeber gültig. Wechseln also in Zukunft Beschäftigte, die bereits die neue Karte nutzen, in Ihr Unternehmen müssen Sie keine neue beantragen.
Allerdings müssen Sie, als neuer Arbeitgeber, für die Aktualisierung der auf der Karte gespeicherten Informationen sorgen - dazu muss die Nummer der neuen Vorabmeldung der Entsendung über das Portal SIPSI angegeben werden.
Zeitarbeitsunternehmen
Entsenden Sie als Zeitarbeitsunternehmen? Dann müssen Sie auch den Antrag für die Karte stellen.
A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen
Grenzgänger:innen stellen den Antrag auf die Bescheinigung A1 elektronisch. Nicht mehr möglich sind Anträge in Papierform oder als PDF.
Seit Januar 2025 gelten dazu ergänzende Regelungen. Mehr Infos finden Sie in unserem Artikel:
A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen - das Wichtigste für Arbeitgeber
Home-Office für Grenzgänger:innen
Das Rahmenübereinkommen seit 1. Juli 2023 regelt Home-Office-Fälle für Grenzgänger:innen.
Prüfen Sie den Anteil der Arbeitszeit im Wohnland. Bei einem Anteil unter 50 Prozent beantragen Sie zusätzlich zur A1-Bescheinigung eine Ausnahmevereinbarung zur Tele-Arbeit bei der DVKA.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
Home-Office im Ausland: Was gilt für die Sozialversicherung?
Mehr Infos
Die französische Regierung informiert deutsche Arbeitgeber in einem umfangreichen Frage- und Antworten-Katalog in deutscher Sprache.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.