Hier finden Sie eine Übersicht über alle Länder, für eine A1-Bescheinigung ausgestellt wird.

Die Bescheinigung A1 wird ausgestellt, wenn Sie Mitarbeitende in einen Mitgliedsstaat der EU, in einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in die Schweiz entsenden. Den Antrag können Sie elektronisch z. B. über das SV-Meldeportal stellen.

Wichtig: 

  • Für Arbeitgeber ist das elektronische Antragsverfahren seit dem 1. Januar 2019 verpflichtend.

  • Für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ist das elektronische Antragsverfahren seit dem 1. Januar 2021 obligatorisch. 

  • Auch bei kurzen Geschäftsreisen brauchen Ihre Mitarbeitenden eine A1-Bescheinigung. 

In Deutschland werden A1-Bescheinigungen für folgende Länder ausgestellt:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich (Großbritannien/Nordirland, bitte die Hinweise der DVKA beachten)
  • Zypern

Dienstgeber füllen für den Antrag das entsprechende Formular in der Anwendung aus, die für den Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern qualifiziert ist - dies kann eine Entgeltabrechnungssoftware oder die Anwendung SV-Meldeportal sein. 

Gut zu wissen: Auch Selbstständige können seit dem 1. Januar 2022 das maschinelle Antragsverfahren nutzen. Mehr Infos finden Sie dazu in der FAQ: Ich bin selbstständig. Wie beantrage ich die A1-Bescheinigung?