Irland
Als EU-Bürger:innen können Mitarbeitende deutscher Unternehmen uneingeschränkt in Irland arbeiten. Dienstleister aus anderen EU-Ländern müssen entsandte Mitarbeitende anmelden.
Einreise und Visum
EU-Bürger:innen können visumfrei mit Personalausweis oder Reisepass einreisen und uneingeschränkt in Irland arbeiten.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Meldepflicht
Arbeitgeber melden Entsendungen bei der Workplace Relations Commission und geben dabei die Dauer, den Tätigkeitsart und den Einsatzort an.
Schicken Sie das unterschriebene Online-Formular ("Form of Declaration") rechtzeitig vorm Arbeitsstart an die Behörde - entweder per Post oder per Mail (WRCpostedworkers@workplacerelations.ie).
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.