Irland
Als EU-Bürger können Mitarbeiter deutscher Unternehmen uneingeschränkt in Irland arbeiten. Dienstleister aus anderen EU-Ländern müssen entsandte Mitarbeiter anmelden.
Aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise für Irland werden auf der Internetseite des Auswärtigen Amts gepflegt. Es empfiehlt sich, diese vor und während einer Dienstreise oder Entsendung im Auge zu behalten. Informationen für Irland-Reisende bietet auch die deutsche Botschaft in Dublin.
Meldepflicht
In Irland müssen Arbeitgeber unter anderem eine Anmeldung bei der Workplace Relations Commission vornehmen. Das auf der Internetseite verfügbare Formular muss Angaben zur Dauer der Entsendung, zur Art der Dienstleistung sowie zur Adresse des Tätigkeitsortes enthalten und muss unterschrieben an die Behörde zurückgesandt werden.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter in das EU-Ausland, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Irland".
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie zusammengestellt.