Irland
Als EU-Bürger können Mitarbeiter deutscher Unternehmen uneingeschränkt in Irland arbeiten. Dienstleister aus anderen EU-Ländern müssen entsandte Mitarbeiter anmelden.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Meldepflicht
In Irland müssen Arbeitgeber unter anderem eine Anmeldung bei der Workplace Relations Commission vornehmen. Das auf der Internetseite verfügbare Formular muss Angaben zur Dauer der Entsendung, zur Art der Dienstleistung sowie zur Adresse des Tätigkeitsortes enthalten und muss unterschrieben an die Behörde zurückgesandt werden.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.