Island
Island gehört nicht zur EU, aber zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). EU-Bürger:innen genießen daher Rechte bei Sozialversicherung und Aufenthalt.
Einreise und Visum
EU-Bürger:innen reisen visumfrei nach Island ein und können bis zu 3 Monate bleiben.
Für längere Aufenthalte (>90 Tage) beantragen Sie für Ihre Mitarbeitenden bei der Directorate of Immigration (Útlendingastofnun) eine Aufenthaltserlaubnis.
Online-Portal für Entsendungen
Island bietet ein Online-Portal für Entsendungen aus dem Ausland - verlinkt über die Website der Arbeitsdirektion. Dort finden Mitarbeitende alle Infos auf Englisch.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.