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Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.

Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Einreise und Visum

EU‑Bürger:innen können mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Italien visumfrei reisen und sich dort für bis zu 3 Monate aufhalten.

Für längere Aufenthalte oder Beschäftigung brauchen Ihre Mitarbeitenden ein nationales D‑Visum ("Aufenthalt‑/Arbeitsvisum"). Dies können Sie vor der Einreise bei der italienischen Botschaft oder einem Konsulat beantragen.

Gut zu wissen: Für nicht‑europäische Staatsangehörige gelten zusätzliche Visumspflichten: Sie brauchen in der Regel ein Schengen‑Visum (Typ C) oder ein nationales D‑Visum, je nach Aufenthaltsdauer und Zweck der Reise. 

Hierfür ist die EU‑Einreise‑Genehmigung ETIAS geplant, die für visumfreie Staaten bei Kurzaufenthalten im Schengen‑Raum online beantragt werden soll. 

Meldepflicht

Bei Entsendungen müssen Sie Mitarbeitende vor Beginn der Tätigkeit beim Meldesystem des italienischen Arbeitsministeriums (Portal Cliclavoro) anmelden. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit erheblichen Geldbußen geahndet werden. 

Wichtige Unterlagen

Diese Unterlagen müssen Sie mindestens 2 Jahre nach einer Entsendung aufbewahren:

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnzettel
  • Stundenzettel mit Angaben zu Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
  • Nachweis über die Gehaltszahlungen oder gleichwertige Unterlagen
  • öffentliche Mitteilung über den Beginn des Arbeitsverhältnisses oder gleichwertiges
    Dokument
  • A1-Bescheinigung als Zertifikat über die geltenden Sozialsicherheitsvorschriften

Wie Sie die Unterlagen aufbewahren, können Sie frei wählen - in Papierform oder elektronisch.

Kontaktpersonen benennen

Während des Einsatzes (und für die darauffolgenden 2 Jahre) müssen Sie außerdem eine Kontaktperson mit Adresse und Wohnsitz in Italien benennen, die für die Zustellung von Behörden-Dokumenten erreichbar ist. 

Diese Person sollte italienisch sprechen können, um Rückfragen der italienischen Behörden gut beantworten zu können. 

Zusätzlich müssen Sie eine weitere Person bestimmen, die während des Arbeitseinsatzes als Vertretung mit den Sozialpartnern verhandeln darf.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.