Lettland
Deutsche profitieren in Lettland von der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Bürgerinnen und Bürger aus der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz sind berechtigt, in dem baltischen Staat zu arbeiten. Bei Entsendungen müssen allerdings Meldepflichten beachtet werden.
Lettland gehört bereits seit 2004 zur Europäischen Union und seit 2014 zur Euro-Zone. Bei Entsendungen von Arbeitskräften sind Arbeitgeber verpflichtet, im Vorfeld schriftlich in lettischer Sprache die staatliche Arbeitsinspektion über den entsandten Arbeitnehmer zu informieren. Details dazu finden Sie auf der Webseite der lettischen Regierung finden.
Hinweis: Im Grenzbereich zu Belarus hat die lettische Regierung seit dem 11. August 2021 einen nationalen Ausnahmezustand verhängt. Aufgrund illegaler Grenzübertritte ist in diesem Bereich mit verstärkten Personenkontrollen zu rechnen.
Sozialversicherung
Entsenden Sie Mitarbeitende in das EU-Ausland, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 beim zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Mehr Infos
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Lettland".
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.
Reise- und Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.