Lettland
Deutsche profitieren in Lettland von der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Bürger:innen aus der EU, den EWR-Staaten und der Schweiz sind berechtigt, in dem baltischen Staat zu arbeiten.
Einreise und Visum
EU-, EWR- und Schweizer Bürger:innen reisen visumfrei mit Personalausweis oder Reisepass ein und dürfen bis 90 Tage bleiben.
Für längere Aufenthalte (z. B. Arbeit, Studium) beantragen Sie bei der Bürger- und Migrationsbehörde (PMLP) einen Aufenthaltstitel.
Bei Entsendungen informieren Sie vorab die staatliche Arbeitsinspektion (VDI) schriftlich. Nutzen Sie dafür das offizielle Formular der lettischen Regierung.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.
Wichtig: Für Einreisen aus Belarus oder Russland gelten aktuell besondere Regeln. Mehr Infos finden Sie beim Auswärtigen Amt und bei der lettischen Grenzschutzpolizei.