Liechtenstein
Liechtenstein ist mit weniger als 40.000 Einwohnern der kleinste Staat im deutschen Sprachraum. Das Fürstentum gehört nicht der EU an, sondern - wie die Schweiz - dem Europäischen Wirtschaftsraum. Liechtenstein ist ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort mit einer der höchsten Industriequoten der Welt.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Liechtenstein, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Liechtenstein".
Keine EU-Staatsbürgerschaft
Eine Besonderheit gilt für Entsendungen nach Liechtenstein von Mitarbeitern, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates haben: Für sie muss ein gesonderter Antrag an den Sozialversicherungsträger gestellt werden. Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach den Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 1.0 MB) aus und senden diesen an uns. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
Information für Grenzgänger anlässlich der Coronavirus-Pandemie
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) hat Hinweise für Erwerbstätige veröffentlicht, die vorübergehend ganz oder teilweise im grenzüberschreitenden Homeoffice arbeiten.
Meldepflichten
Wer in Liechtenstein eine Dienstleistung erbringen möchte, muss vorher beim Amt für Volkswirtschaft einen Antrag auf Bewilligung einreichen. Die Tätigkeit selbst darf erst nach erteilter Bewilligung ausgeübt werden. Grundlage für eine Bewilligung zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung ist eine entsprechende gewerbliche Legitimation im Herkunftsland. Die erforderlichen Formulare zur Antragstellung hält die Liechtensteinische Landesverwaltung auf ihrer Webseite bereit.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.