Luxemburg
Das Großherzogtum Luxemburg ist der kleinste EU-Mitgliedsstaat mit dem höchsten Bevölkerungswachstum. Täglich pendeln mehr als 45.000 Deutsche zur Arbeit in das Land.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - sofern die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt werden.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger : entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen
Grenzgänger:innen stellen den Antrag auf die Bescheinigung A1 elektronisch. Nicht mehr möglich sind Anträge in Papierform oder als PDF.
Seit Januar 2025 gelten dazu ergänzende Regelungen. Mehr Infos finden Sie in unserem Artikel:
Wie beantragen Sie oder Ihre Grenzgänger:innen eine A1-Bescheinigung?
Home-Office für Grenzgänger:innen
Das Rahmenübereinkommen seit 1. Juli 2023 regelt Home-Office-Fälle für Grenzgänger:innen.
Prüfen Sie den Anteil der Arbeitszeit im Wohnland. Bei einem Anteil unter 50 Prozent beantragen Sie zusätzlich zur A1-Bescheinigung eine Ausnahmevereinbarung zur Tele-Arbeit bei der DVKA.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
Home-Office im Ausland: Was gilt für die Sozialversicherung?
Meldepflicht
Deutsche Arbeitgeber müssen Mitarbeitende vorab beim Luxemburger Gewerbeamt (ITM) anmelden. Registrieren Sie sich dafür auf der Plattform e-Detachement.
Tipp: Mehr Infos zur Meldepflicht finden Sie in den FAQ des Amtes.
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - geben Sie dort einfach das Entsendeland ins Suchfeld ein.