Polen
Polen ist nach Frankreich der zweitgrößte Nachbar Deutschlands. Unter den Grenzpendlern aus dem Ausland bilden polnische Erwerbstätige die größte Gruppe.
Auch deutsche Unternehmen pflegen intensive wirtschaftliche Aktivitäten in Polen. Bei Entsendungen aus anderen EU-Ländern müssen Arbeitgeber Sozialversicherungspflichten sowie Meldepflichten beachten.
Unter dem Stichwort Business in Poland hat die polnische Regierung eine Internetseite eingerichtet, auf der ausländische Unternehmen Informationen zu allen wichtigen Themen erhalten wie Steuern, Versicherungen und behördliche Meldepflichten bei Entsendungen von Arbeitnehmern.
Sozialversicherung
Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.
Beantragen Sie vorab die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .
A1-Bescheinigung für Grenzgänger:innen
Grenzgänger:innen beantragen die A1 elektronisch - Papier- oder PDF-Anträge sind nicht mehr möglich.
Seit Januar 2025 gelten dazu ergänzende Regelungen. Mehr Infos finden Sie in unserem Artikel Wie beantragen Sie oder Ihre Grenzgänger:innen eine A1-Bescheinigung?
Home-Office für Grenzgänger:innen
Das Rahmenübereinkommen seit 1. Juli 2023 regelt Home-Office-Fälle für Grenzgänger:innen.
Prüfen Sie den Anteil der Arbeitszeit im Wohnland. Bei einem Anteil unter 50 Prozent beantragen Sie zusätzlich zur A1-Bescheinigung eine Ausnahmevereinbarung zur Tele-Arbeit bei der DVKA.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
TK-Service Ausland
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.
Meldepflicht
Bei Entsendungen nach Polen müssen ausländische Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden bei der staatlichen Arbeitsinspektion PIP anmelden und neben Namen, Arbeitsort und Arbeitsdauer eine Kontaktperson benennen. Arbeitgeber können das Formular nach einem Login online ausfüllen werden oder auf der Internetseite der PIP herunterladen.