Polen
Polen ist nach Frankreich der zweitgrößte Nachbar Deutschlands. Unter den Grenzpendlern aus dem Ausland bilden polnische Erwerbstätige die größte Gruppe.
Auch deutsche Unternehmen pflegen intensive wirtschaftliche Aktivitäten in Polen. Bei Entsendungen aus anderen EU-Ländern müssen Arbeitgeber Sozialversicherungspflichten sowie Meldepflichten beachten.
Unter dem Stichwort Business in Poland hat die polnische Regierung eine Internetseite eingerichtet, auf der ausländische Unternehmen Informationen zu allen wichtigen Themen erhalten wie Steuern, Versicherungen und behördliche Meldepflichten bei Entsendungen von Arbeitnehmern.
Aktuelle Hinweise zu Reisen nach Polen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Polen, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Polen".
Weitere Informationen zur Entsendung finden Sie auch in unseren FAQ zur A1-Bescheinigung und zu Grenzgängern .
Information für Grenzgänger anlässlich der Coronavirus-Pandemie
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) hat Hinweise für Erwerbstätige veröffentlicht, die vorübergehend ganz oder teilweise im grenzüberschreitenden Homeoffice arbeiten.
Meldepflicht
Bei Entsendungen nach Polen müssen ausländische Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bei der staatlichen Arbeitsinspektion PIP anmelden und neben Namen, Arbeitsort und Arbeitsdauer eine Kontaktperson benennen. Arbeitgeber können das Formular nach einem Login online ausfüllen werden oder auf der Internetseite der PIP herunterladen.