Polen
Polen ist nach Frankreich der zweitgrößte Nachbar Deutschlands. Unter den Grenzpendlern aus dem Ausland bilden polnische Erwerbstätige die größte Gruppe.
Auch deutsche Unternehmen pflegen intensive wirtschaftliche Aktivitäten in Polen. Bei Entsendungen aus anderen EU-Ländern müssen Arbeitgeber Sozialversicherungspflichten sowie Meldepflichten beachten.
Unter dem Stichwort Business in Poland hat die polnische Regierung eine Internetseite eingerichtet, auf der ausländische Unternehmen Informationen zu allen wichtigen Themen erhalten wie Steuern, Versicherungen und behördliche Meldepflichten bei Entsendungen von Arbeitnehmern.
Sozialversicherung
Entsenden Sie Mitarbeitende in ein Land, in dem die A1-Bescheinigung vorgelegt werden muss, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind.
Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, müssen Sie als Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal .
Weitere wichtige Hinweise erhalten Sie bei der DVKA in den "Länderspezifischen Informationen" zum gewünschten Land.
Darüber hinaus haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung für Sie zusammengestellt.
A1-Bescheinigung für Grenzgänger
Bisher war für das A1-Verfahren ein Antrag in Papierform oder als PDF notwendig. Inzwischen erfolgt das Verfahren für Grenzgänger:innen jedoch nur noch elektronisch.
Seit Januar 2025 gibt es hierzu ergänzende Regelungen. Mehr dazu finden Sie in unserer FAQ Wie beantragen Sie oder Ihre Grenzgänger:innen eine A1-Bescheinigung?
Rahmenübereinkommen für Grenzgänger:innen im Home-Office
Seit 1. Juli 2023 gibt es ein neues Rahmenübereinkommen. Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel:
Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise auf dem Laufenden. Geben Sie dort einfach das gewünschte Entsendeland in das Suchfeld ein.
Meldepflicht
Bei Entsendungen nach Polen müssen ausländische Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden bei der staatlichen Arbeitsinspektion PIP anmelden und neben Namen, Arbeitsort und Arbeitsdauer eine Kontaktperson benennen. Arbeitgeber können das Formular nach einem Login online ausfüllen werden oder auf der Internetseite der PIP herunterladen.