Russland (Russische Förderation)
Wer als deutscher Staatsbürger nach Russland reist, benötigt für den Großteil des Landes ein Visum. Dieses muss grundsätzlich vor der Einreise beantragt werden - eine kurzfristige Genehmigung zur Einreise an einer Grenzstelle ist nicht möglich.
Hinweis: Aktuell rät das Auswärtige Amt von Reisen in die Russische Förderation ab. Auch vor Reisen nach Südrussland angrenzend zur Ukraine wird derzeit gewarnt. Der Zahlungsverkehr und das Ausreisen wurden weiter eingeschränkt, bestimmte öffentliche Äußerungen - auch in sozialen Medien - werden mit Haftstrafen versehen.
Visaanträge können ausschließlich nach Vereinbarung eines Termins in den Konsularvertretungen der Russischen Föderation gestellt werden. Die Vergabe erfolgt über ein Online-Terminbuchungssystem.
Für Besucher der Stadt Sankt Petersburg und des Leningrader Gebietes gelten seit dem 1. Oktober 2019 Ausnahmeregelungen. Deutsche Staatsbürger können ein elektronisches einmaliges Visum zu geschäftlichen, touristischen oder humanitären Zwecken online beantragen. Weitere Informationen dazu sind auf der Webseite der russischen Botschaft zu finden. Bereits seit dem 1. Juli 2019 gibt es eine vergleichbare E-Visa-Regelung für Besucher des Kaliningrader Gebiets zwischen Litauen und Polen.
Aktuelle Reise- und Sicherheitsinformationen stellt das Auswärtige Amt zur Verfügung.
Sozialversicherung
Zwischen Deutschland und Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen . Bei Entsendungen nach Russland können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.
Die zu entsendende Person ist bei der Techniker versichert? Dann füllen Sie zur Prüfung einfach den TK-Antrag zu Entsendungen ins vertragslose Ausland aus und senden diesen an uns. Alternativ laden Sie den entsprechenden Antrag von der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) herunter und senden ihn ausgefüllt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Bei kurzfristigen Entsendungen können Sie den Fax-Service der Techniker nutzen.
Auch wenn deutsches Recht weiter gilt, ist es möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Gilt deutsches Recht nicht, zum Beispiel weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - beispielsweise über eine freiwillige Weiterversicherungen in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.