Kontakt

Hinweis: Aktuell rät das Auswärtige Amt von Reisen in die Russische Förderation ab. Auch vor Reisen nach Südrussland angrenzend zur Ukraine wird gewarnt. Der Zahlungsverkehr und das Ausreisen wurden weiter eingeschränkt, bestimmte öffentliche Äußerungen - auch in sozialen Medien - werden mit Haftstrafen versehen. 

Visa-Anträge können ausschließlich nach Vereinbarung eines Termins in den Konsularvertretungen der Russischen Föderation gestellt werden. Die Vergabe erfolgt über ein Online-Terminbuchungssystem.

Für Besucher:innen der Stadt Sankt Petersburg und des Leningrader Gebietes gelten seit dem 1. Oktober 2019 Ausnahmeregelungen. Deutsche Staatsbürger:innen können ein elektronisches einmaliges Visum zu geschäftlichen, touristischen oder humanitären Zwecken online beantragen. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite des Außenministeriums der russischen Föderation

Sozialversicherung

Zwischen Deutschland und Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen . Bei Entsendungen nach Russland können deutsche Rechtsvorschriften weiterhin gelten, wenn die Bedingungen der Ausstrahlung erfüllt sind.

Wenn die zu entsendende Person bei der Techniker versichert ist, füllen Sie einfach das TK-Formular für Staaten ohne Abkommen aus und schicken Sie es an uns:

Antrag fürs vertragslose Ausland (PDF, 999 kB)

Auch wenn deutsches Recht weiter gilt: Es ist möglich, dass zusätzlich im Beschäftigungsstaat Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen. Gilt deutsches Recht nicht (z. B. weil die Bedingungen der Ausstrahlung nicht erfüllt sind)? Dann kann eine zusätzliche Absicherung in Deutschland sinnvoll sein - z. B. über eine freiwillige Weiterversicherungen  in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt hält Sie über die aktuellen Reise- und Sicherheitsinformationen auf dem Laufenden.