Kontakt

Die Industrie- und Handelskammer Hannover hat Hinweise zur Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Schweden erstellt, die ausführliche Informationen für Arbeitgeber bieten.

Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.

Beantragen Sie vorab  die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Meldepflicht

Wer als ausländisches Unternehmen in Schweden Dienstleistungen erbringt, muss entsandte Mitarbeitende beim "Arbetsmiljöverket" (Schwedisches Zentralamt für Arbeitsumwelt) melden. Die Behörde stellt auf ihrer Webseite alle aktuellen Informationen und Anmeldeformulare zur Verfügung.

Seit August 2020 müssen Entsendungen spätestens am Tag des Arbeitsbeginns gemeldet werden. Ebenso muss eine Kontaktperson in Schweden angegeben werden. Schwedische Auftraggeber müssen außerdem den gewerblichen Einsatz ausländischer Dienstleister spätestens drei Tage nach Arbeitsbeginn melden. 

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.