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Sozialversicherung

Wenn Sie Mitarbeitende in ein Land mit einer A1-Pflicht entsenden, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter - vorausgesetzt die Voraussetzungen zur Ausstrahlung werden erfüllt.

Beantragen Sie vorab  die A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über das  SV-Meldeportal .

Mehr Infos finden Sie in den Länderspezifischen Informationen der DVKA oder in unseren FAQs zur A1-Bescheinigung .

Meldepflichten

Ausländische Arbeitgeber müssen bei Entsendungen von Mitarbeitern in die Slowakei eine Meldung bei der Nationalen Arbeitsinspektion vornehmen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über ein Online-Formular. Die Behörde informiert auf ihrer Internetseite ausführlich in deutscher Sprache über Themen wie Mindestlohn, Urlaub, Benachrichtigungspflichten und Arbeitszeiten. 

Auf der Internetseite der Botschaft der Slowakischen Republik in Berlin finden Sie weitere hilfreiche Informationen. Für unternehmerische Aktivitäten steht die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer zur Seite.

Reise- und Sicherheitshinweise

Das Auswärtige Amt informiert über die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise - suchen Sie dort einfach nach dem Entsendeland.