Slowakei
Die Slowakei pflegt als Mitglied der Europäischen Union und der Eurozone enge wirtschaftliche Beziehungen zu Deutschland. Die Bundesrepublik ist traditionell der wichtigste Wirtschaftspartner des Landes, wie die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer erklärt.
Sozialversicherung
Entsenden Sie einen Mitarbeiter in die Slowakei, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net .
Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengestellt.
Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in der Slowakei".
Meldepflichten
Ausländische Arbeitgeber müssen bei Entsendungen von Mitarbeitern in die Slowakei eine Meldung bei der Nationalen Arbeitsinspektion vornehmen. Die Übermittlung der Daten erfolgt über ein Online-Formular. Die Behörde informiert auf ihrer Internetseite ausführlich in deutscher Sprache über Themen wie Mindestlohn, Urlaub, Benachrichtigungspflichten und Arbeitszeiten.
Auf der Internetseite der Botschaft der Slowakischen Republik in Berlin finden Sie weitere hilfreiche Informationen. Für unternehmerische Aktivitäten steht die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer zur Seite.
Reise- und Sicherheitshinweise
Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.