Seit dem Beitritt zur Europäischen Union hat die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte in Tschechien nach einer Erhebung des Beratungsunternehmens BDO deutlich zugenommen - auch aus westeuropäischen Ländern wie Deutschland. Viele ausländische Unternehmen unterhalten ihr Büro für Zentral- und Osteuropa in der Tschechischen Republik.

Sozialversicherung

Entsenden Sie einen Mitarbeiter nach Tschechien, gilt deutsches Sozialversicherungsrecht weiter, wenn die Voraussetzungen zur Ausstrahlung erfüllt sind. Um einen entsprechenden Nachweis darüber zu erhalten, muss der Arbeitgeber im Vorfeld einen Antrag auf die Bescheinigung A1 an den zuständigen Sozialversicherungsträger  stellen. Dies ist ausschließlich elektronisch möglich - entweder über ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur A1-Bescheinigung haben wir für Sie in unseren FAQ  zusammengestellt. Auch Grenzgänger  finden in diesem Bereich wichtige Informationen zum Sozialversicherungsrecht.

Auf der Webseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) erhalten Sie das Merkblatt "Arbeiten in Tschechien".

Information für Grenzgänger anlässlich der Coronavirus-Pandemie

Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) hat Hinweise für Erwerbstätige veröffentlicht, die vorübergehend ganz oder teilweise im grenzüberschreitenden Homeoffice arbeiten. Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. 

Meldepflichten

Spätestens an dem Tag, an dem eine Entsendung in die Tschechische Republik beginnt, müssen Arbeitnehmer per Formular bei der tschechischen Arbeitsbehörde angemeldet werden. Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen, zum Arbeitsschutz sowie für Dienstleistungen stehen in deutscher Sprache auf der Internetseite der staatlichen Arbeitsaufsicht zur Verfügung.