Ukraine
Für die Einreise und den Aufenthalt in der Ukraine von bis zu 90 Tagen je 180 Tage benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen.
Sozialversicherung
Am 7. November 2018 haben Deutschland und die Ukraine ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen (SVA) vorbereitet. Allerdings ist dieses Abkommen nach der Unterzeichnung noch immer nicht in Kraft getreten. Der Bundestag und Bundesrat erteilten im Januar 2020 die Zustimmung auf deutscher Seite. Das entsprechende Gesetz und das Abkommen wurden im Bundesgesetzblatt am 17. Januar 2020 veröffentlicht. Es tritt jedoch erst in Kraft, wenn die gesetzgebenden Gremien auch auf ukrainischer Seite eingewilligt haben und die Ratifizierungsurkunden ausgetauscht wurden.
Das bilaterale Sozialversicherungsabkommen enthält Regelungen für beide Staaten, um doppelte Beitragszahlungen zu vermeiden. Damit soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte beider Länder bis zu zwei Jahre in den jeweils anderen Staat entsandt werden können, ohne die Sozialversicherung ihres Heimatlandes zu verlassen.
Reise- und Sicherheitsinformationen
Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
Hinweis: Laut dem Auswärtigen Amt werden deutsche Staatsangehörige aufgrund des Krieges derzeit davor gewarnt, in die Ukraine zu reisen. Auch werden sie dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. Der Luftraum ist vorübergehend geschlossen, sodass die Ausreise ausschließlich auf dem Landweg möglich ist.