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Startseite Sozialversicherung Entgeltersatzleistungen und Umlagen Entgeltfortzahlungsversicherung U1 und U2 Ich möchte eine Erstattung aus der U1/U2-Lohnfortzahlung mit SV-Beiträgen verrechnen lassen. Worauf muss ich achten?
Ich möchte eine Erstattung aus der U1/U2-Lohnfortzahlung mit SV-Beiträgen verrechnen lassen. Worauf muss ich achten? Wenn Sie eine Erstattung aus der U1- oder U2-Umlageversicherung mit ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen verrechnen lassen möchten, müssen Sie darauf achten, den richtigen Verrechnungsmonat anzugeben: nicht den aktuellen Monat, sondern frühestens den Folgemonat. 
Warum ist das so wichtig?Es kann dazu kommen, dass sich der Eingang Ihres Verrechnungswunsches oder die Verrechnung selbst mit der Fälligkeit der Beiträge überschneiden. Im ungünstigsten Fall können für Sie so Nebenforderungen (Säumniszuschläge, Mahngebühren) entstehen.Denn: Die Erstattung wegen einer Lohnfortzahlung (U1 oder U2) gilt erst als dem Beitragskonto gutgeschrieben, wenn sie tatsächlich verrechnet wurde. Erfolgt die tatsächliche Verrechnung nach der Fälligkeit des betroffenen Beitragsmonats, müssen wir Säumniszuschläge erheben.Ein Beispiel erklärt am besten, wie so etwas passieren kann:
DatumWas passiert an dem Tag?Welche Auswirkungen hat es?
15.10.2025Antrag auf Erstattung aus U1/U2 geht einErstattungssumme: 3.100 EuroVerrechnungswunsch: Beitragsmonat 10/2025TK leitet die Antragsprüfung ein Die Prüfung kann zu Rückfragen oder zur Anforderung von Unterlagen führen
24.10.2025Beitragsnachweis für Oktober 2025 geht einBeitragshöhe für 10/2025: 3.400 EuroTK bucht die Beitragsforderung von 3.400 Euro in den Beitragsmonat 10/2025
28.10.2025Fälligkeitstermin der Sozialversicherungsbeiträge 10/2024 Die reduzierte Beitragszahlung für 10/2025 in Höhe von 300 Euro geht bei der TK einDie fällige Forderung von 3.100 Euro für 10/2025 ist weiterhin offen.  Wenn das Beitragskonto - wie in diesem Fall - nicht ausgeglichen ist, erhebt die TK Nebenforderungen
03.11.2025TK prüft, ob die Beiträge pünktlich gezahlt wurdenDa noch 3.100 Euro offen sind, erhebt die TK für den Beitragsmonat 10/2025:Säumniszuschläge (1% = 31 Euro)Mahngebühren (15,50 Euro)
04.11.2025TK hat den Erstattungsantrag abschließend geprüftTK verrechnet den Erstattungsbetrag von 3.100 Euro mit dem Beitragsmonat 10/2025
Unsere EmpfehlungWählen Sie für den Verrechnungswunsch bzw. die reduzierte Beitragszahlung immer den Folgemonat aus. Oder Sie nutzen einfach den Beitragseinzug per Lastschriftverfahren .Was sind die gesetzlichen Grundlagen für diese Regelung? § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV § 24 SGB IV Grundsätzliche Hinweise Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) vom 19. November 2019 ( PDF, 232 kB, nicht barrierefrei)
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