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Startseite Sozialversicherung Versicherung Entgeltfortzahlungsversicherung Wann gilt jemand als arbeitsunfähig krank?
Wann gilt jemand als arbeitsunfähig krank? Eine Person gilt als arbeitsunfähig, wenn sie so krank ist, dass sie ihren aktuellen beruflichen Aufgaben nicht nachkommen kann oder sich die Krankheit verschlimmern würde, wenn sie weiter arbeiten würde.
Schnellzugriff Beratungsblatt Entgeltfortzahlung bei Krankheit
Die Entscheidung, ob Beschäftigte arbeitsunfähig erkrankt sind, wird vom Arzt getroffen. Sie hängt auch von der Arbeitssituation der erkrankten Person ab: Dieselbe Erkrankung kann - je nach Tätigkeit - bei dem einen Mitarbeiter zur Arbeitsunfähigkeit führen, während ein anderer trotz der Erkrankung arbeitsfähig bleibt.Datenabruf und VorerkrankungsanfragenWie Sie als Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsdaten abrufen können, finden Sie in unseren FAQ-Sammlungen zum Datenaustausch Entgeltersatzleistung  (DTA EEL) und zum Datenaustausch eAU .
Hinweis zu VorerkrankungsanfragenBitte beachten Sie: Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben. Bitte nutzen Sie stattdessen den DTA EEL mit Abgabegrund 41.
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