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Startseite Sozialversicherung Versicherung Unständig Beschäftigte Müssen unständig Beschäftigte in die Umlagen U1 und U2 einbezogen werden?
Müssen unständig Beschäftigte in die Umlagen U1 und U2 einbezogen werden? Wenn Sie ermitteln, ob in Ihrem Betrieb die Umlage U1 anfällt, rechnen Sie unständig Beschäftigte mit. Die Umlage selbst brauchen Sie in der U1 für unständig Beschäftigte nicht zu zahlen. Für die U2 ist es anders: Dort müssen Sie die Umlage auch für unständig Beschäftigte zahlen.
Bei der Entgeltfortzahlungsversicherung (Umlage U1 und U2) handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, nimmt der Arbeitgeber daran teil. In einem Betrieb fällt die Umlage U1 an, wenn dort regelmäßig bis zu 30 Mitarbeiter beschäftigt sind.
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