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InsolvenzgeldumlageDie Insolvenzgeldumlage wird seit Januar 2009 von den gesetzlichen Krankenkassen eingezogen. Basis zur Berechnung sind Bruttoarbeitsentgelte der Beschäftigten und der Umlagesatz. Wir haben die wichtigsten Infos für Arbeitgeber gesammelt.
Häufige Fragen
2026 beträgt die Insolvenzgeldumlage unverändert 0,15 Prozent und entspricht damit dem gesetzlich festgelegten Umlagesatz.
Vollständige Antwort
Die Insolvenzgeldumlage wird nach dem laufenden und einmaligen Arbeitsentgelt bemessen. Also von dem Entgelt, von dem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen wären.
Vollständige Antwort
Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage verpflichtet. Bestimmte Arbeitgeber wie zum Beispiel Bund, Länder und Gemeinden sind davon befreit.
Vollständige Antwort
Sollten Sie als Arbeitgeber in Insolvenz gehen, steht Ihren Arbeitnehmern möglicherweise Insolvenzgeld zu. Mit unserem Beratungsblatt können Sie Ihre Beschäftigten über die wichtigsten Regelungen zum Insolvenzgeld informieren.
Vollständige Antwort
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30. Oktober 2008; hier: Umlage für das Insolvenzgeld
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