Firmenkunden
Kontakt
Startseite Sozialversicherung Versicherung Pflegezeit Was versteht man unter Familienpflegezeit?
Was versteht man unter Familienpflegezeit? Beschäftigte, die nahe Angehörige pflegen, haben zusätzlich zur sechsmonatigen vollständigen oder teilweisen Freistellung einen gesetzlichen Anspruch auf Familienpflegezeit: also auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. 
Schnellzugriff Beratungsblatt Pflegezeit
Arbeitgeber müssen einer Familienpflegezeit nicht mehr ausdrücklich zustimmen. Um Verdiensteinbußen während der reduzierten Arbeitszeit auszugleichen, können Arbeitnehmer ein zinsloses Darlehen beantragen. Der Antrag auf Förderung ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erhältlich.Wie Sie als Arbeitgeber in der Pflegezeit die Beiträge berechnen und welche Meldungen Sie abgeben müssen, lesen Sie in unserem Beratungsblatt Pflegezeit ( PDF, 216 kB) . Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie außerdem in TK-Lex und beim BAFzA.
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.