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Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Kurzarbeit Ist das ausgezahlte Kurzarbeitergeld lohnsteuerpflichtig?
Ist das ausgezahlte Kurzarbeitergeld lohnsteuerpflichtig? Das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld ist steuerfrei. Allerdings müssen Sie die Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit auf der Lohnsteuerkarte gesondert bescheinigen. Der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist steuerpflichtig.  
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