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Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Kurzarbeit Wie berechne ich bei Kurzarbeit die SV-Beiträge?
Wie berechne ich bei Kurzarbeit die SV-Beiträge? Um die Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Kurzarbeit zu berechnen, unterscheidet man zwischen verschiedenen Entgelt-Arten. Unser Rechner hilft Ihnen dabei, die korrekten Abgaben zu ermitteln.
Schnellzugriff Beratungsblatt Kurzarbeitergeld Kurzarbeit-Abgaben-Rechner
Damit Sie die Beiträge korrekt berechnen können, unterscheiden Sie beim Kurzarbeitergeld zwischen verschiedenen Arten von Entgelt:Soll-EntgeltDas Soll-Entgelt ist das regelmäßige Entgelt ohne Kurzarbeit.Ist-EntgeltDas Ist-Entgelt bezeichnet das tatsächlich bei Kurzarbeit erzielte Arbeitsentgelt. Es wird auch Kurzlohn genannt. Aus dem Ist-Entgelt berechnen Sie die Beiträge wie sonst auch. Die übliche Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt erhalten. Dies gilt für alle Versicherungszweige.Fiktives EntgeltDas fiktive Entgelt sind 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Ist- und Soll-Entgelt. Beiträge aus dem fiktiven Entgelt tragen nur Sie als Arbeitgeber. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entfällt allerdings für das fiktive Entgelt.Hilfen für die BeitragsberechnungDie Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden Sie beispielsweise auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie in unserem Beratungsblatt Kurzarbeitergeld ( PDF, 297 kB) .Kurzarbeit-Abgaben-RechnerMit dem Rechner können Arbeitgeber sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung im Rahmen der Kurzarbeit schnell und einfach ermitteln. Zum Rechner
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