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Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Kurzarbeit Wer zahlt das Saison-Kurzarbeitergeld aus?
Wer zahlt das Saison-Kurzarbeitergeld aus? Als Arbeitgeber zahlen Sie zunächst das Saison-Kurzarbeitergeld und die ergänzenden Leistungen an die Arbeitnehmer aus. Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen anschließend auf Antrag die verauslagten Leistungen. 
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Weitere Informationen zu den Förderungen und zum Saison-Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit und in unserem Beratungsblatt Kurzarbeitergeld ( PDF, 297 kB) .
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