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Startseite Sozialversicherung Rentner beschäftigen Beschäftigung von Rentnern und älteren Mitarbeitenden Welche Beiträge fallen für Beschäftigte mit teilweisen Erwerbsminderungsrenten an?
Welche Beiträge fallen für Beschäftigte mit teilweisen Erwerbsminderungsrenten an? Beschäftigte, die Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen, zahlen Beiträge für alle Sozialversicherungszweige. Das gilt auch für den Arbeitgeber. Es gibt jedoch eine Ausnahme. 
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Die Ausnahme: ALVBeiträge zur Arbeitslosenversicherung (ALV) müssen weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber zahlen, wenn die Agentur für Arbeit feststellt, dass der Rentner aufgrund seiner Leistungsminderung auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelt werden kann.Hinzuverdienstgrenzen beachtenFür Erwerbsminderungsrenten gelten dynamische Hinzuverdienstgrenzen .Ausführliche Informationen zu Erwerbsminderungsrenten finden Sie bei der DRV.Rentenbezieher beschäftigenWeitere Informationen zur Beschäftigung von Rentnern und Pensionären finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Rentner:innen ( PDF, 420 kB) .
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