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Startseite Sozialversicherung Rentner beschäftigen Beschäftigung von Rentnern und älteren Mitarbeitenden Können meine Arbeitnehmer noch abschlagsfrei ab 63 Jahren in Rente gehen?
Können meine Arbeitnehmer noch abschlagsfrei ab 63 Jahren in Rente gehen? Das gilt nicht mehr. Ohne Abzüge in den Ruhestand konnte nur gehen, wer vor dem 1. Juli 2014 das Alter von 63 Jahren erreicht hatte und 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hatte. Für spätere Jahrgänge erhöhte sich das Zugangsalter schrittweise.
Wenn Ihre Mitarbeitenden 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, können sie grundsätzlich früher in Rente gehen.Dabei war auch die Rente mit 63 ohne Abschläge möglich: und zwar für alle, die vor 1953 geboren sind. Für diejenigen, die zwischen 1953 und 1963 geboren sind, gilt das nicht mehr. Denn das Renteneintrittsalter wurde schrittweise angehoben, sodass es sich mit dem Geburtsjahr nach oben verschiebt. Wer 1964 oder später geboren ist, kann mit 45 Beitragsjahren ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Mehr zu den Altersgrenzen finden Sie hier:  Ab welchem Alter können Erwerbstätige in Rente gehen?
Informationen und Rechner der DRVHier finden Sie weitere Infos zum früheren Renteneintritt:Renteneintrittsalter: Wer kann wann in Rente gehen?Altersrente nach 35 und nach 45 Beitragsjahren (langjährig und besonders langjährig Rentenversicherte)Rentenbeginnrechner der DRV
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