Ob jemand als abhängig beschäftigt oder als selbstständig gilt, hängt vor allem davon ab, inwiefern die Person in den Betrieb des Auftrag- oder Arbeitgebers integriert ist und wie weisungsgebunden sie arbeitet.

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Arbeitnehmer/Beschäftigte

Abhängig Beschäftigte sind in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert. Außerdem sind sie an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden, was Ort, Zeit und Art der Arbeit angeht.

Selbstständige

Selbstständige sind in der Regel für mehrere Auftraggeber tätig. Sie gestalten ihre Arbeitszeit und die Art ihrer Tätigkeit selbst und können selbst versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.

Wann gelten Auftragnehmer als Beschäftigte?

Wenn Sie mit hauptberuflich Selbstständigen einen Dienstvertrag schließen, gelten diese in der Regel als beschäftigt,

  • wenn sie für diese Arbeit mindestens 30 Prozent mehr Zeit aufwendet als für ihre selbstständige Tätigkeit.
  • Auch die Einnahmen aus dieser Arbeit müssen mindestens 30 Prozent höher sein als die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit.

Die Krankenkasse prüft aber jeden Einzelfall. Im Zweifelsfall ist auch ein besonderes Statusfeststellungsverfahren möglich.

Unser Beratungsblatt Arbeitnehmer oder Selbstständiger (PDF, 77 kB) hilft Ihnen bei der Unterscheidung. Es erläutert Ihnen die wesentlichen Abgrenzungskriterien und stellt das notwendige Verfahren dar, um den Status "Arbeitnehmer" oder "Selbstständiger" festzustellen.