StartseiteSozialversicherungVersicherung richtig einstufenStatusfeststellung: selbstständig oder beschäftigtWie kann ich Arbeitnehmer:innen von Selbstständigen unterscheiden?
Wie kann ich Arbeitnehmer:innen von Selbstständigen unterscheiden?
Ob jemand als abhängig beschäftigt oder als selbstständig gilt, hängt vor allem davon ab, inwiefern die Person in den Betrieb des Auftrag- oder Arbeitgebers integriert ist und wie weisungsgebunden sie arbeitet.Schnellzugriff
Beratungsblatt Arbeitnehmer oder Selbstständiger
Arbeitnehmer/BeschäftigteAbhängig Beschäftigte sind in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert. Außerdem sind sie an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden, was Ort, Zeit und Art der Arbeit angeht.SelbstständigeSelbstständige sind in der Regel für mehrere Auftraggeber tätig. Sie gestalten ihre Arbeitszeit und die Art ihrer Tätigkeit selbst und können selbst versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen.Wann gelten Auftragnehmer als Beschäftigte?Wenn Sie mit hauptberuflich Selbstständigen einen Dienstvertrag schließen, gelten diese in der Regel als beschäftigt. Vorausgesetzt:Die Person wendet für diese Arbeit mindestens 30 Prozent mehr Zeit auf als für die selbstständige Tätigkeit.Die Einnahmen aus dieser Arbeit sind mindestens 30 Prozent höher als die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit.Wichtig: Die Krankenkasse prüft jeden Einzelfall. Im Zweifelsfall ist auch ein besonderes Statusfeststellungsverfahren möglich.Unser Beratungsblatt Arbeitnehmer oder Selbstständiger (
PDF, 120 kB)
hilft Ihnen bei der Unterscheidung zwischen einer Beschäftigung als Arbeitnehmer:in oder einer selbstständigen Tätigkeit.
Wir nutzen Cookies
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine sichere und benutzerfreundliche Website anzubieten, setzen wir Cookies ein. Einige dieser Cookies sind technisch erforderlich, damit unser Angebot funktioniert. Mit Ihrer Zustimmung setzen wir Tools zur Erfolgsmessung und Optimierung unserer Werbekampagnen sowie für Remarketing ein. Wir möchten unter anderem verstehen, wie unsere Website genutzt wird, und wie wir Sie auf Grundlage Ihrer Besuche und Interaktionen im Rahmen von Werbekampagnen erneut mit personalisierten Anzeigen auf externen Webseiten ansprechen können. Dabei können personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse oder Ihr Nutzungsverhalten verarbeitet werden. Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Nur erforderliche" lehnen Sie diese optionalen Cookies ab. Ihre Auswahl können Sie in den Privatsphäre-Einstellungen jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie im Impressum , der Datenschutzerklärung und unter Cookies auf tk.de .
Entscheiden Sie selbst, für welche Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit anpassen. Weitere Informationen finden Sie unter Cookies auf tk.de .
Technisch erforderliche Cookies
Funktionale Cookies
Marketing-Cookies
Dienste
Individuelle Einstellungen
Nur erforderliche
Alle zulassen
Ausgewählte zulassen
Alle zulassen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in MinutenSie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.