Für Sie als Arbeitgeber ändert sich durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit Ihrer Beschäftigten nichts. Die nebenberufliche selbstständige Tätigkeit muss Ihnen durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer mitgeteilt werden. Sie hat aber grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Beschäftigung.