Damit wird rechtssicher geklärt, ob jemand als Arbeitnehmer gilt oder als Selbstständiger. Auftraggeber und Auftragnehmer können gemeinsam den Status des Auftragnehmers von der Deutschen Rentenversicherung Bund prüfen lassen: über das sogenannte Statusfeststellungsverfahren. 

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Das Statusfeststellungsverfahren wird auch "Anfrageverfahren zur Statusklärung" genannt. Auftraggeber und Auftragnehmer stellen dazu einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund.

Auch die Krankenkasse selbst kann ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, ebenso ein Rentenversicherungsträger während einer Betriebsprüfung. Sie führen das Verfahren dann selbst durch. In diesem Fall ist kein Antrag auf Statusklärung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund möglich.