Ja, gegen die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie Widerspruch einlegen oder klagen. Dadurch erreichen Sie - anders als sonst in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren - eine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Bis zur endgültigen Entscheidung zahlen Sie keine Beiträge.

Bis zur endgültigen Entscheidung müssen Sie keine Meldungen für Ihren Auftrag- oder Arbeitnehmer abgeben. Allerdings erhält der Auftrag- oder Arbeitnehmer während dieser Zeit auch keine Leistungen aus der Sozialversicherung. 

Wird die Entscheidung in der letzten Instanz bestätigt, müssen Sie die Beiträge allerdings nachzahlen.

Im  Beratungsblatt Arbeitnehmer oder Selbstständiger (PDF, 190 kB)  finden Sie ausführliche Informationen zum Statusfeststellungsverfahren.