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Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Statusfeststellung: selbstständig oder beschäftigt Kann ich gegen das Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens Widerspruch oder Klage einreichen?
Kann ich gegen das Ergebnis des Statusfeststellungsverfahrens Widerspruch oder Klage einreichen? Ja, gegen die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund können Sie Widerspruch einlegen oder klagen. Dadurch erreichen Sie - anders als sonst in sozialversicherungsrechtlichen Verfahren - eine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Bis zur endgültigen Entscheidung zahlen Sie keine Beiträge.
Bis zur endgültigen Entscheidung müssen Sie keine Meldungen für Ihren Auftrag- oder Arbeitnehmer abgeben. Allerdings erhält der Auftrag- oder Arbeitnehmer während dieser Zeit auch keine Leistungen aus der Sozialversicherung. Wird die Entscheidung in der letzten Instanz bestätigt, müssen Sie die Beiträge allerdings nachzahlen.In unserem Beratungsblatt finden Sie ausführliche Informationen zum Statusfeststellungsverfahren: Beratungsblatt Arbeitnehmer oder Selbstständiger ( PDF, 120 kB)
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