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Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Werkstudent:innen Können beschäftigte Studierende in der Familienversicherung bleiben?
Können beschäftigte Studierende in der Familienversicherung bleiben? Grundsätzlich können Studierende familienversichert bleiben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer aber durch eine Beschäftigung oder ein bezahltes Praktikum im Jahr 2026 mehr als 603 Euro (2025: 556 Euro) monatlich verdient und über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, muss sich selbst versichern.
Schnellzugriff Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen
Viele Studierende wissen dies nicht. Am besten weisen Sie deshalb Studierende und Praktikant:innen in Ihrem Unternehmen darauf hin, dass sie sich bei einem höheren Verdienst selbst versichern müssen. Das geht in der studentischen Krankenversicherung bei der Techniker. Wichtig: Stammt das Einkommen nicht aus einer Beschäftigung, sondern zum Beispiel aus Zinsen oder selbstständiger Tätigkeit der Studierenden? Dann darf es 565 EUR (im Jahr 2026) monatlich nicht überschreiten.Mehr InfosMehr Fragen und Antworten zum Thema Beschäftigung im Minijob finden Sie in unseren Übersichtsseiten . Weitere Infos und praktische Beispiele finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen ( PDF, 863 kB) .
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