Firmenkunden
Kontakt
Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Werkstudent:innen Müssen Werkstudenten SV-Beiträge zahlen?
Müssen Werkstudenten SV-Beiträge zahlen? Werkstudenten sind in der Beschäftigung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sofern die Voraussetzungen für die Werkstudentenregelung erfüllt sind. Nur für die Rentenversicherung und die studentische Kranken- und Pflegeversicherung fallen Beiträge an.
Schnellzugriff Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen Gehaltsrechner
In unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen ( PDF, 863 kB) finden Sie alle wichtigen Informationen zur Werkstudentenregelung und was Sie für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von beschäftigten Studierenden wissen müssen.
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.