StartseiteSozialversicherungVersicherung richtig einstufenWerkstudent:innenWas besagt die Werkstudenten-Regel?
Was besagt die Werkstudenten-Regel?
Die Regel besagt: Sind Studierende als Werkstudenten beschäftigt, führen Sie als Arbeitgeber für diese Beschäftigungen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ab. Und zwar egal, wie hoch das Entgelt ist. Sie führen lediglich den Beitrag zur Rentenversicherung ab.Schnellzugriff
Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen
Voraussetzung für das Gelten der Werkstudenten-Regelung ist, dass der Schwerpunkt auf dem Studium liegt und die Person nur nebenbei arbeitet.Deshalb ist die Anzahl der Arbeitsstunden für Werkstudenten grundsätzlich auf 20 Stunden pro Woche begrenzt. Es gibt allerdings Ausnahmen . In unserem Beratungsblatt Beschäftigung von Studierenden und Praktikant:innen (
PDF, 863 kB)
finden Sie weitere Informationen und anschauliche Beispiele.Wie sind Werkstudenten krankenversichert?Werkstudenten können nicht mehr über die Familienversicherung der Eltern mitversichert werden, weil ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Stattdessen versichern sie sich selbst über die Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Dort zahlen sie ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst.
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