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Welche Meldungen müssen für Studenten übermittelt werden? Für Studenten müssen Sie die üblichen Meldungen erstellen. Für Werkstudenten geben Sie als Beitragsgruppenschlüssel "0100" an.
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Für Studenten, die bei Ihnen gegen Entgelt beschäftigt sind, müssen Sie die üblichen Meldungen abgeben, also Anmeldung, Jahresmeldung, Abmeldung und gegebenenfalls Meldungen für geringfügig Beschäftigte.Handelt es sich um Werkstudenten, die nur rentenversicherungspflichtig sind, geben Sie bitte den Beitragsgruppenschlüssel "0100" an.
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