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Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Kurzarbeit Wie berechne ich SV-Beiträge aus Einmalzahlungen bei Kurzarbeit?
Wie berechne ich SV-Beiträge aus Einmalzahlungen bei Kurzarbeit? Die Beiträge aus Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ermitteln Sie erst, nachdem Sie die Beiträge aus dem Ist- und dem fiktiven Entgelt berechnet haben. Bei der Arbeitslosenversicherung gibt es eine Besonderheit.
Schnellzugriff Kurzarbeit-Abgaben-Rechner Beratungsblatt Beiträge aus Einmalzahlungen
Wenn Sie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die Einmalzahlung berechnen, ziehen Sie dazu das tatsächliche Entgelt und das fiktive Entgelt heran, auch wenn Sie aus dem fiktiven Entgelt eigentlich keine Beiträge zahlen müssen. 
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