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Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Kurzarbeit Welches Arbeitsentgelt trage ich in die Entgeltmeldung für die Rentenversicherung bei Kurzarbeitergeld ein?
Welches Arbeitsentgelt trage ich in die Entgeltmeldung für die Rentenversicherung bei Kurzarbeitergeld ein? In die Entgeltmeldung für die Rentenversicherung tragen Sie das Arbeitsentgelt ein, für das Sie tatsächlich Beiträge entrichtet haben - also das Ist- und das fiktive Entgelt.
Weitere Informationen und anschauliche Beispiele finden Sie in unserem Beratungsblatt Kurzarbeitergeld ( PDF, 297 kB) .Kurzarbeit-Abgaben-RechnerMit diesem Berechnungsprogramm zur Kurzarbeit können Sie als Arbeitgeber sämtliche Beiträge zur Sozialversicherung im Rahmen der Kurzarbeit ermitteln. Zum Rechner
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