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Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Statusfeststellung: selbstständig oder beschäftigt Mitarbeitende sind hauptberuflich selbstständig. Was muss ich jetzt tun?
Mitarbeitende sind hauptberuflich selbstständig. Was muss ich jetzt tun? Ihre Beschäftigten erhalten von ihrer Krankenkasse eine schriftliche Antwort mit dem Ergebnis der individuellen Prüfung. Grundsätzlich endet damit Ihre Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt sie jedoch bestehen.
Schnellzugriff Beratungsblatt Meldeverfahren
In diesem Fall erstellen Sie 2 Meldungen:Abmeldung (Beitragsgruppenwechsel - Meldegrund 32), z. B. mit dem Beitragsgruppenschlüssel 1111.Anmeldung (Beitragsgruppenwechsel - Meldegrund 12), z. B. mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0110.Mehr zum Thema  hauptberufliche Selbstständigkeit  finden Sie auch bei TK-Lex.
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