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Startseite Sozialversicherung Versicherung richtig einstufen Statusfeststellung: selbstständig oder beschäftigt Was muss ich tun, wenn Mitarbeitende nebenberuflich selbstständig tätig sind?
Was muss ich tun, wenn Mitarbeitende nebenberuflich selbstständig tätig sind? Für Sie als Arbeitgeber ändert sich durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit Ihrer Beschäftigten nichts. Die nebenberufliche selbstständige Tätigkeit muss Ihnen durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer mitgeteilt werden. Sie hat aber grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Beschäftigung.
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