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Startseite Sozialversicherung Minijobs, Übergangsbereich und kurzfristige Beschäftigungen (Saisonarbeit) Wie hoch sind die Beiträge für geringfügig Beschäftigte?
Wie hoch sind die Beiträge für geringfügig Beschäftigte? Für geringfügig Beschäftigte bezahlen Sie pauschalierte Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung in Höhe von 13,0 Prozent (KV) beziehungsweise 15,0 Prozent (RV) des Entgelts. Beiträge zur Arbeitslosen- und zur Pflegeversicherung fallen nicht an. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beratungsblatt oder bei der Minijob-Zentrale (Links siehe unten).
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