StartseiteSozialversicherungMinijobs, Übergangsbereich und kurzfristige Beschäftigungen (Saisonarbeit)Minijob-Grenze: Was zählt zum Verdienst und was nicht?
Minijob-Grenze: Was zählt zum Verdienst und was nicht?
Arbeitgeber müssen regelmäßig überprüfen, ob der Minijob überhaupt noch ein Minijob ist. Dazu gehört die Ermittlung aller Beträge, die zum Verdienst eines Minijobbers hinzugezählt werden müssen. So können Sie vorgehen.
Verdienstgrenze 2026: Wann liegt ein Minijob vor?Es handelt sich immer dann um einen Minijob, wenn die beschäftigte Person im Monat durchschnittlich bis zu 603 Euro verdient. Auf ein Beschäftigungsjahr gerechnet, kann sie also bis zu 7.236 Euro verdienen.Wird die Verdienstgrenze überschritten, liegt kein Minijob mehr vor, sondern eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Was zählt zum Verdienst? Und was nicht?Zum Verdienst eines Minijobbers gehören alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus der Beschäftigung. Diese können auch in Form von Geld- oder Sachbezügen oder als sonstige geldwerte Vorteile gewährt werden. Dazu zählen zum Beispiel Zulagen oder Mehrarbeitszuschläge.
Tipp: Die Minijobzentralehat übersichtlich zusammengestellt, was zum Verdienst von Minijobbern gezählt werden muss.
Wichtig: Die Einnahmen müssen mit hinreichender Sicherheit zu erwarten seinEs gilt der Grundsatz: Sind Einnahmen mit hinreichender Sicherheit im Beurteilungszeitraum zu erwarten, zählen sie zum Verdienst dazu.Das gilt zum Beispiel für einmalige Einnahmen, die den Mitarbeitenden per Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung zustehen. Solche Einnahmen müssen in die Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Verdienstes einbezogen werden.Diese Einnahmen müssen Sie sich genauer ansehenSind Einnahmen zu Beschäftigungsbeginn zwar möglich, aber nicht mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, zählen sie nicht unbedingt zum Verdienst dazu.Das betrifft zum Beispiel:bezahlte Überstunden bei Mehrarbeitein Weihnachtsgeld, das vom Geschäftsergebnis abhängig ist und spontan gezahlt wirdDie Auswirkung dieser Einnahmen auf den Verdienst kann erst zum Zeitpunkt der Auszahlung beurteilt werden.Einnahmen müssen angerechnet werden - was dann?Führen die oben genannten Zahlungen dazu, dass die Minijob-Verdienstgrenze überschritten wird, prüfen Sie, ob die Beschäftigung noch ein Minijob ist.Sie bleibt es, wenn die Verdienstgrenze nur gelegentlich, nicht vorhersehbar und begrenzt überschritten wird, nämlichin maximal 2 Kalendermonaten pro Jahr und bis zum Doppelten des monatlichen Wertes.
Weitere Informationen zum Verdienst im MinijobTipp: Im Entgeltkatalog der Deutschen Rentenversicherung sehen Sie, ob eine Einnahme zum Verdienst zählt. Den jeweils aktuellen DRV-Entgeltkatalog finden Sie in der Broschüre Auf den Punkt gebracht: Beiträge.Praktischer Rechner: Ob ein Minijob vorliegt, können Sie ganz einfach und schnell ermitteln mit unserem TK-Minijobrechner .FAQ: Weitere Infos zum Thema "Geringfügige Beschäftigung" finden Sie in unserem FAQ-Bereich und natürlich bei der Minijobzentrale.
Minijobzentrale; TK
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