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Startseite Das ändert sich 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung
Das ändert sich 2026 in der gesetzlichen Krankenversicherung Höhere Minijobgrenzen, Änderungen bei Pflege, Kinderkrankengeld und Beitragssätzen - die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Höhere BeitragsbemessungsgrenzenDie Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze des Einkommens, für das Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Die Werte werden jährlich an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst: Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 2026Monatlich: 5.812,50 EuroJährlich: 69.750 EuroBeitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 2026Monatlich: 8.450 EuroJährlich: 101.400 EuroGesetzlicher Mindestlohn und Minijob-Grenze steigenDie monatliche Verdienstgrenze beim Minijob orientiert sich am Mindestlohn. Dieser steigt 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro. Entsprechend erhöht sich die Minijob-Grenze von 556 Euro auf 603 Euro monatlich. Anpassung TK-Beitragssatz 2026 und amtlicher ZusatzbeitragssatzDer Zusatzbeitragssatz der TK liegt 2026 mit 2,69 Prozent weiter deutlich unter dem Marktdurchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen - und das bei überdurchschnittlichen Leistungen. Der TK-Beitragssatz beträgt damit 17,29 Prozent. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den amtlichen Zusatzbeitragssatz für 2026 von 2,5 auf 2,9 Prozent angehoben. Viele Kassen lagen aber schon 2025 deutlich darüber: der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz lag bereits 2025 bei durchschnittlich 2,9 Prozent. Der tatsächliche Durchschnitt am Markt 2026 wird höher als der amtliche Zusatzbeitragssatz sein. Mehr zum Thema: Beitragssätze 2026 Pflege: Halbjährliche Beratungseinsätze für Pflegegrad 4 und 5Ab 2026 ist bei Pflegegrad 4 und 5 nur noch einmal pro Halbjahr ein Beratungsbesuch durch eine Pflegekraft erforderlich. Auf Wunsch können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 weiterhin pro Quartal 1 Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Familienversicherung: Prüfung nur noch alle 3 Jahre für Kinder bis 18 JahrenAb 2026 bekommen Sie für Kinder zwischen 15 und 18 nur noch alle 3 Jahre statt wie bisher jedes Jahr einen Fragebogen von uns. Damit prüfen wir, ob Ihr Kind oder Ihre Kinder weiter kostenfrei in der Familienversicherung bleiben können.Kinderkrankengeld - Anspruchstage auch 2026 erhöhtIn den Jahren 2024 und 2025 galt ein erhöhter Anspruch. Eltern konnten länger Kinderkrankengeld erhalten als regulär festgelegt. Dieser erhöhte Anspruch wird auch 2026 weitergeführt.
Anzahl der Kinderkrankengeld-Tage für 2026
Anspruchpro Kind im Kalenderjahrbei mehr als 2 Kindern
je Elternteil15 Arbeitstage35 Arbeitstage
Alleinerziehende30 Arbeitstage70 Arbeitstage
Wenn Sie Ihr Kind zu einer stationären Behandlung begleiten, haben Sie einen unbegrenzten Anspruch.Mehr zum Thema:
Kinderkrankengeld
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