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Hautkrebs-Screening: Das sollten Sie wissen
Hautkrebs ist die häufigste Krebserkrankung weltweit. Leider sind auch immer öfter junge Menschen betroffen. TK-Versicherte können daher bereits an einer Früherkennungsuntersuchung teilnehmen, bevor sie 35 Jahre alt sind. Mithilfe des sogenannten Hautkrebs-Screenings lässt sich Hautkrebs früh erkennen und in der Regel erfolgreich behandeln.
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Anna Abratis, Dres. Schlegel + Schmidt Medizinische Kommunikation GmbHWer führt das Hautkrebs-Screening durch? TK-Versicherte haben schon ab einem Alter von 15 Jahren (Ausnahmen: Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen ab 0 Jahren, Mecklenburg-Vorpommern ab 18 Jahren) alle 24 Monate Anspruch auf Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung.Alle Hautärztinnen und Hautärzte, die mit der Techniker Krankenkasse einen speziellen Vertrag abgeschlossen haben, können das Hautkrebs-Screening durchführen. Die Untersuchung ist alle 24 Monate möglich. Vorab unterschreiben Versicherte dafür eine Teilnahmeerklärung.
Abweichende Regelungen in einzelnen BundesländernIn einigen Bundesländern gibt es abweichende Regelungen zur Altersbeschränkung: Baden-Württemberg Für TK-Versicherte in Baden-Württemberg ist ein Hautkrebs-Screenings schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.Bayern Für TK-Versicherte in Bayern gibt es für die Kostenübernahme eines Hautkrebs-Screenings keine Altersbeschränkung.Berlin In Berlin ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.Brandenburg In Brandenburg ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.Bremen In Bremen ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.Hamburg In Hamburg ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.Hessen Für TK-Versicherte in Hessen gibt es für die Kostenübernahme eines Hautkrebs-Screenings keine Altersbeschränkung.Mecklenburg-Vorpommern In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 18 Jahren möglich.Niedersachsen In Niedersachsen ist ein Screening für TK-Versicherte ab dem Alter von 15 Jahren möglich.Nordrhein-Westfalen Ein Hautkrebs-Screening ist für TK-Versicherte in der Region Nordrhein ab dem Alter von 15 Jahren möglich, in der Region Westfalen-Lippe ebenfalls ab dem Alter von 15 Jahren.Rheinland-Pfalz TK-Versicherte in Rheinland-Pfalz können ab 15 Jahren ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen.Saarland TK-Versicherte aus dem Saarland können ab 15 Jahren ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen.Sachsen TK-Versicherte in Sachsen können ab 15 Jahren ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen.Sachsen-Anhalt TK-Versicherte aus Sachsen-Anhalt können ab 15 Jahren ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen.Schleswig-Holstein Für TK-Versicherte in Schleswig-Holstein gibt es beim Hautkrebs-Screening keine Altersbeschränkung.Thüringen In Thüringen ist ein Screening für TK-Versicherte bereits ab 15 Jahren möglich.
HinweisWelche Regelung gilt, entscheidet jeweils der Sitz des Arztes oder der Ärztin, nicht der Wohnort der versicherten Person.
Bei Versicherten ab 35 JahrenDas Screening kann bei allen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden, die dafür eine Berechtigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten haben. Neben Fachärzten und Ärztinnen für Haut- und Geschlechtskrankheiten können dies auch Hausärzt:innen oder Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin sowie Internistinnen und Internisten sein.Die Frühuntersuchung findet jedes zweite Jahr statt. Haben Sie zum Beispiel im November 2024 einen Termin, können Sie die nächste Untersuchung ab Januar 2026 in Anspruch nehmen.
Hautkrebs-VorsorgeKosten und Leistungen vorab klärenGenerell gilt: Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin vorab, welche Leistungen er oder sie über die Gesundheitskarte abrechnen kann. Bei allen berechtigten Ärztinnen und Ärzten ist das Hautkrebs-Screening unter den obigen Bedingungen kostenlos. Es genügt, die TK-Gesundheitskarte vorzuzeigen. Wie finde ich den richtigen Arzt oder die richtige Ärztin?Bei der Suche nach Hautärzten und Ärztinnen unterstützt Sie die Arzt- und Psychotherapeutensuche des Patientenservices 116117: Zur Arzt- und Psychotherapeutensuche Hinweis: Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Internetseite. Nicht alle angezeigten Hautärzte und Ärztinnen verfügen über die entsprechende Berechtigung, das Hautkrebsscreening über die Versichertenkarte abzurechnen.Bitte sprechen Sie vor Ihrer Terminvergabe die Praxis auf die Abrechnung über die Versichertenkarte an.Warum ist das Hautkrebs-Screening sinnvoll?Ziel des Hautkrebs-Screenings ist es, schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) sowie hellen Hautkrebs (Basalzell- und Plattenepithelkarzinom) möglichst schon im Frühstadium zu entdecken. Je früher ein Hautkrebs erkannt wird, desto schonender und erfolgreicher lässt er sich behandeln. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin erfragt dazu zunächst Ihre Krankengeschichte (Anamnese) und untersucht anschließend Ihre gesamte Haut auf auffällige Stellen. Liegt ein erster Verdacht vor, sichert eine Gewebeprobe (Biopsie) die Diagnose. Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf der Untersuchung .
Besondere Behandlungsangebote der TKDie Techniker bietet ihren Versicherten besondere Hautkrebs-Screenings an. Hier finden Sie die Angebote in den verschiedenen Bundesländern: TK Hautkrebs-Screenings
TKArbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V. URL: http://www.hautkrebs-screening.de/ (Stand: 19.06.2018).
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