StartseiteGesundheit fördernReisenAuf ReisenÄrztliche Behandlung im Urlaub: Wer übernimmt die Kosten?
Ärztliche Behandlung im Urlaub: Wer übernimmt die Kosten?
Wann wir die Kosten für eine ärztliche Behandlung im Ausland übernehmen, wann eine Zusatzversicherung sinnvoll ist und was Sie sonst noch beachten sollten, wenn Sie im Urlaub zum Arzt gehen, lesen Sie hier.
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Tatjana Reß
In Europa mit der Europäischen Krankenversicherungskarte in die ArztpraxisIn den Ländern, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) gilt, gehen Sie damit einfach in eine ärztliche Vertragspraxis - wie in Deutschland auch. Die in dem jeweiligen Land vorgesehenen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen bei der Behandlung zahlen Sie selbst. Achtung: Bei zahnärztlichen Behandlungen können das die kompletten Kosten sein. Eigenanteil bei Auslandsreisen mit Zusatzversicherung absichernDas gilt für Europa und vor allem für das außereuropäische Ausland. Dort gibt es keine Vertragsärzte und -ärztinnen. Die Behandlung müssen Sie in der Regel selbst zahlen, meist direkt in bar. Behandlungskosten oder Eigenanteile können hoch sein. Mit einer Zusatzversicherung können Sie sie erheblich senken. Eine für Sie individuell passende Zusatzversicherung finden Sie zum Beispiel auf Vergleichsportalen im Internet.Ärztliche Behandlung im Urlaub: genaue Rechnung geben lassenLassen Sie sich vom Arzt oder Zahnarzt beziehungsweise der Ärztin oder Zahnärztin oder dem Krankenhaus eine detaillierte Rechnung geben. Aus ihr müssen die einzelnen Maßnahmen der Behandlung genau hervorgehen. Schicken Sie die Rechnung dann später an Ihre Versicherung.Das gilt auch für Vorauszahlungen, die Sie in Belgien, Luxemburg, Island und Frankreich zahlen müssen. Sie bekommen anschließend Kosten erstattet. Dafür müssen Sie in diesen Ländern bei einer örtlichen Krankenkasse die Rechnung zusammen mit Ihrer EHIC vorlegen. Oder Sie schicken Ihre Rechnungsunterlagen nach Ihrem Urlaub an uns.
Was ist, wenn Siein einer Vertragspraxis privat zahlen, obwohl Sie die EHIC nutzen könnten? Der Arzt oder die Ärztin ist dann - genau wie in Deutschland - nicht mehr dazu verpflichtet, nach den Vertragssätzen abzurechnen. Das heißt, Sie werden privat behandelt. Er oder sie kann Ihnen deutlich höhere Beträge berechnen, die wir Ihnen nicht erstatten dürfen.
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